„Versicherungen kommen für alles auf - nur nicht für den entstandenen Schaden“
Deutschland ist das Land der Versicherungen und der Versicherten. Die Deutschen wollen Sicherheit und lassen sich das auch etwas kosten: Allein im Bereich der Individualversicherung gibt es in Deutschland ca. 500 Millionen Versicherungsverträge mit jährlich rund 50 Million Schadensfällen.
Aus der modernen Gesellschaft ist die Privatversicherung nicht mehr wegzudenken: Versicherungsverträge ermöglichen die Abwicklung von Unfällen und die Entschädigung von Unfallopfern, den Wiederaufbau abgebrannter Gebäude; helfen bei Krankheit und Berufsunfähigkeit und sind ein wichtiger Baustein zur Altersvorsorge; sie erleichtern Unternehmen die Entwicklung innovativer Produkte
- um nur einige Beispiele zu nennen.
Die Versicherungen erbringen jährlich insgesamt über 200 Milliarden € Leistungen; und trotzdem läuft in jedem Schadensfall nicht immer alles rund: Die Versicherung verweigert die Schadensregulierung ganz, reguliert zögerlich oder nur verspätet und dann auch nur teilweise; sie spielt auf Zeit, hat immer neue Nachfragen und verlangt immer wieder und immer mehr Unterlagen, Belege und Auskünfte; beauftragt einen Sachverständigen nach dem anderen, ficht den Versicherungsvertrag an oder kündigt diesen und und und.........
Hier helfe ich Ihnen schnell, kompetent und effektiv. Das gesamte Versicherungsrecht ist mein Tätigkeitsgebiet als Fachanwalt für Versicherungsrecht. Schwerpunkte habe ich hierbei u. a. bei den Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. Als einer von wenigen Rechtsanwälten in Deutschland habe ich zusätzlich zu meiner juristischen Ausbildung speziell Versicherungsrecht - in Hamburg - studiert und mit dem Titel LL.M. (Legum Magister) abgeschlossen.
In folgenden Bereichen des Versicherungsrechts bin ich u. a. für Sie tätig:
Worum geht es in den einzelnen Versicherungssparten und welche Probleme können sich im Schadensfall auftun?
Fast jeder vierte Arbeitnehmer und Selbständige wird berufsunfähig.
Gut, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Sehr oft aber will der Versicherer im Schadenfall nichts auszahlen. Immer wieder kommen die gleichen Einwände: Man habe bei Antragsstellung unvollständige oder falsche Angaben gemacht oder hätte sogar arglistig getäuscht. Die Reaktion des Versicherers ist dann Anfechtung, Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung. Gerne wird auch bestritten, dass der Versicherte überhaupt berufsunfähig sei oder man will ihn auf einen anderen Beruf verweisen oder er soll seinen Betrieb umorganisieren.
Die Unfallversicherung deckt regelmäßig Körperschäden nach einem Unfall ab. Es können aber auch - zusätzliche - Leistungen vereinbart werden wie Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld usw. Häufig gibt es Probleme bei der Frage, ob überhaupt ein „Unfall vorliegt oder der Versicherer beruft sich auf einen Ausschluss wegen Alkohol oder sonstiger Bewusstseinsstörungen usw. Gerne werden auch angebliche Vorschäden eingewendet. Und immer herrscht Streit darüber, wie hoch die vorliegende Invalidität ist.
Dabei ist dann die korrekte Anwendung der sogenannten Gliedertaxe äußerst wichtig, damit bestehende Ansprüche voll durchgesetzt werden können.
Die private Krankenversicherung dient insbesondere der Absicherung von Kosten der medizinischen Heilbehandlung.
Es ist in den letzten Jahren festzustellen, dass sich immer mehr Versicherer durch nicht nachvollziehbare Ablehnungen von ihren vertraglichen Pflichten lösen wollen.
Typische rechtliche Probleme in der Krankheitskostenversicherung sind Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung wegen angeblicher vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen. Daneben häufig auch Leistungskürzungen mit den Argumenten, es liege keine medizinische Notwendigkeit vor.
Typische rechtliche Probleme in der Krankentagegeldversicherung sind: Die Versicherung behauptet bei längerer Erkrankung des Versicherten einen Beendigungsgrund, meist eine angebliche Berufsunfähigkeit. Oder man behauptet, die Arbeitsunfähigkeit sei nicht oder nicht zu 100 % gegeben. Auch fordern Krankenversicherer gerne ihre Leistungen für einen Zeitraum zurück, in dem der Versicherungsnehmer hätte seine Untersuchungs- Auskunfts- oder sonstigen Obliegenheiten verletzt.
Es gibt genügend Gründe, sich jetzt beraten zu lassen. Denn jeder Tag, den Sie auf Ihr Geld warten, ist EIN Tag zu viel.