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EuGH-Urteil vom 09.09.2021:

Widerruf Auto-Kredit und Auto-Leasing! Gezahlte Raten & Anzahlung zurückholen.

Sie möchten Ihr altes Auto loswerden und sich endlich ein neues zulegen? Wenn Ihr Wagen per Kredit oder Leasing finanziert ist, dann hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) hervorragende Nachrichten für Sie. Denn mit dem neuesten Urteil vom 9. September 2021 ermöglichen es Ihnen die Richter, Ihren Autokredit ganz einfach zu widerrufen. Dadurch können Sie Ihr altes Fahrzeug an die Bank zurückgeben und sich Ihre bisher gezahlten Raten plus Anzahlung erstatten lassen – abzgl. einer kleinen Nutzungsentschädigung. Somit sind Sie das Auto praktisch umsonst gefahren. Fehler der Banken im Kreditvertrag machen dies möglich.

 

EuGH-Entscheidung: Millionen Verbraucherverträge profitieren

 

Kreditinstitute haben bestimmte Pflichten, wenn es darum geht, ihren Kreditnehmer:innen Informationen zur Verfügung zu stellen. Das dient u.a. dazu, dass diese auch ohne juristische Vorbildung aus den Angaben im Kreditvertrag schlau werden. In Wirklichkeit ist das aber kaum der Fall. Jetzt griff der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein.

 

Das Problem bisher war: Deutschlands oberstes Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hielt die teils unvollständigen oder unverständlichen Angaben für völlig ausreichend und korrekt. Gleichzeitig war der BGH aber auch der Auffassung, dass Verbraucher:innen die Fehler im Vertrag hätten erkennen müssen. Ein Widerruf müsse demzufolge als Rechtsmissbrauch angesehen werden. Die Angaben seien also einerseits völlig korrekt – andererseits müssten Sie aber gesehen haben, dass da etwas nicht stimmt.

 

Das Urteil des EuGH macht mit diesen widersprüchlichen Ansichten nun Schluss. Die EuGH Entscheidung zeigt damit, dass Millionen von Verbraucherverträgen nicht mit dem Europarecht vereinbar sind.

 

Für Sie heißt das:

 

Sie können Ihren Autokredit widerrufen, auch lange nachdem die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verstrichen ist. Das heißt auch, dass Sie sich nahezu alle bisher gezahlten Raten und die Anzahlung zurückholen können.

 

Jetzt Autokredit widerrufen und Raten zurückholen

 

In dem Urteil vom 9. September 2021 ging es unter anderem um zwei Aspekte in den Kreditverträgen:

 

  • die Angabe von Verzugszinsen
  • die Art der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

 

So war der BGH der Auffassung, dass es bei den Verzugszinsen reiche, auf die gesetzliche Regelung hinzuweisen, anstatt eine konkrete Zahl anzugeben. Auch müsse die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nur in „groben Zügen“ dargestellt werden, weil diese so kompliziert sei, dass sie gar nicht jeder verstehen müsse.

 

Der EuGH stellte nun klar, dass dies nicht europäischem Verbraucherrecht entspricht. Bei den Verzugszinsen müsse man vielmehr den konkreten Prozentsatz angeben. Und bei der Vorfälligkeitsentschädigung müsse mindestens die Berechnungsmethode dargestellt werden.

 

Haben Sie einen Autokredit nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen? Sie wollen Ihr altes Auto loswerden? Ihre Autofinanzierung ist zu teuer?

 

Dann ist jetzt die Gelegenheit, sich nahezu alle Raten und Anzahlungen zurückzuholen. Und das kann sich lohnen – hier eine Beispielsrechnung:

 

Was wurde bezahlt   25.200 Euro

Was bekommt der Käufer zurück

  24.600 Euro
Kauf/Finanzierungsbeginn   September 2017
Kaufpreis   30.000 Euro
Anzahlung   6.000 Euro
Finanzierungsrate   400 Euro
Zins   1,5 %
Zurückgelegte Kilometer   40.000 km
Widerruf erfolgt   August 2021

 

Wer als Verbraucher:in unvollständig informiert wird, handelt nicht rechtsmissbräuchlich, wenn man sich beim Widerruf darauf beruft. Damit stellte sich der EuGH sehr deutlich gegen die Auffassung des BGH. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Angaben in den Pflichtangaben fehlerhaft sowie nicht klar und prägnant genug sind, weshalb ein Widerruf auch nach der gesetzlichen Frist von zwei Wochen möglich ist. 

 

Die Entscheidung des EuGH ermöglicht den Widerruf aller privaten Verbraucherdarlehen, wobei dies besonders bei Autofinanzierungen relevant ist. Ausgenommen sind lediglich Verbraucherkredite mit Grundpfandrecht, also vor allem Immobilien.

 

Kostenfreie Prüfung Ihres Autokredit - oder Leasingvertrags

 

Sie haben Ihren Autokredit- oder Leasingvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen? Dann haben Sie die besten Aussichten, um Ihren Vertrag noch nachträglich zu widerrufen.

 

Nutzen Sie unsere Beratung.

 

Unsere kostenfreie Ersteinschätzung ist vollkommen unverbindlich. Erfahren Sie, wie viel Geld Ihnen zusteht und entscheiden Sie anschließend, ob Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen möchten.

 

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